Ultrasoft AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Ultrasoft AG. Für die Nutzung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenzbestimmungen (Software-Lizenzvertrag).

2. Vertragsabschluss
Bestellungen und Vertragsabschlüsse können mündlich und/oder schriftlich erfolgen. In jedem Fall bilden diese Geschäftsbedingungen einen integrierten Vertragsbestandteil.

3. Preise
Sofern kein Festpreis vereinbart ist, werden alle Leistungen - Arbeitsstunden, Reisezeiten sowie sonstige Leistungen einschliesslich Reise- und Aufenthaltskosten – nach Aufwand gemäss der jeweils gültigen Ultrasoft AG-Preisliste in Rechnung gestellt. Sämtliche Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden.

Die Berechnung von Reisezeiten, Reisekosten sowie Aufenthaltskosten erfolgt in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters der Ultrasoft AG. Reisezeiten und –kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Auftraggebers bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Auftraggebers. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Dienstsitz des Mitarbeiters Zollikofen.

Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Alle Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich Mehrwertsteuer, Transportkosten, Verpackungskosten. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit ist die Ultrasoft AG berechtigt, Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen. Mahnspesen gehen zu Lasten des Kunden.

4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ultrasoft AG.

5. Garantie
Die Ultrasoft AG leistet Gewähr dafür, dass die zu erbringenden Leistungen vertragsgemäss ausgeführt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Der Auftraggeber hat auftretende Fehler unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen der Ultrasoft AG schriftlich mitzuteilen.

Soweit Nutzungsbeschränkungen oder Fehler durch unsachgemässe Bedienung, durch einen Eingriff des Auftraggebers oder durch die bestehende Systemumgebung beim Auftraggeber (mit)verursacht sind oder sein können, erlischt die Gewährspflicht, solange und soweit der Auftraggeber nicht nachweist, dass diese für das Auftreten des Fehlers nicht ursächlich sind. Die Garantierechte des Auftraggebers erlöschen weiterhin, wenn Fehler nicht gemäss Absatz 1) gerügt werden. Leistungen, die die Ultrasoft AG dennoch erbringt und für die sich keine Garantiepflicht herausstellt, werden gemäss der jeweils gültigen Ultrasoft AG-Preisliste in Rechnung gestellt.

Die Ultrasoft AG kann in erstere Linie durch Nachbesserung Garantie leisten. Die Dinglichkeit der Fehlerbehebung richtet sich nach dem Grad der Betriebsbehinderung.

Der Auftraggeber wird die Ultrasoft AG in erforderlichem Umfang bei der Fehlerbeseitigung unterstützen.

6. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die Software-Umgebung /z.B. Hardware und Betriebssystem/, auf die sich die Leistung bezieht, entsprechend den Vorgaben der Ultrasoft AG zur Verfügung. Er verpflichtet sich, die Systemumgebung und das zur Betreuung notwendige Personal jederzeit so bereitzustellen, dass ein störungsfreier Betrieb gewährleistet wird.

Der Auftraggeber unterstützt die Ultrasoft AG umfassend bei der Leistungserbringung, insbesondere durch genaue und schriftliche Fixierung der Vorgaben, unverzügliche Beantwortung von Fragen, Zwischenprüfungen der Arbeitsergebnisse, Tests, usw.

Für die durchzuführenden Leistungen hat der Koordinator des Auftraggebers die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (Arbeitsplatz, Rechnerzeit, Zugang zu Hard- und Software, Benutzung der Telekommunikationseinrichtungen, Berechtigungen usw.).

Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, welcher der Ultrasoft AG für notwendige Informationen zur Verfügung steht und der Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführt.

Für die Sicherung seiner Daten nach dem Stand der Technik ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises können die Mitarbeiter der Ultrasoft immer davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind.

Nachteile und Mehrkosten einer Verletzung seiner Pflichten gemäss Artikel 6 trägt der Auftraggeber alleine.

7. Annullierung
Die Annullierung von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Ultrasoft AG möglich. Kosten die bereits erwachsen sind, sind vom Besteller zu übernehmen.

8. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vertragsgegenstände unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Mitarbeiter, die Zugang zu den Vertragsgegenständen haben, sind über das Urheberrecht der Ultrasoft AG und die Geheimhaltungspflicht zu belehren.

9. Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.

Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern ist Bern. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtstand unterzieht.

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.


AGB Ultrasoft AG, Ausgabe 12.06

 

 



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